Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB
Angelika Gross, Einwarting 43, 4846 Redlham
1.Gegenstand des Vertrags
Die AGB regeln die Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge, die Angelika Gross mit dem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt , schließt. Es gelten jeweils die AGB von Angelika Gross in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung
2.Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Angelika Gross sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem Angelika Gross dem Kunden den Auftrag nach Erhalt einer Anzahlung mit einem Sitzungstermin bestätigt hat. Angelika Gross behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen. Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch Angelika Gross ausdrücklich ausgeschlossen.
3.Informationspflichten
Der Kunde ist, sobald der Vertrag zustande kommt (Sitzungstermin) verpflichtet, wahrheits-gemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, kann Angelika Gross, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Das gilt insbesondere für den Fragebogen bzw. die Einverständniserklärung, den jeder Kunde vor der Tätowierung ausfüllt. Darüber hinaus betrifft es aber auch und im besonderen die Angaben bezüglich Gesundheitszustand des Kunden und/oder das Verschweigen der Einnahme von Arzneimitteln, Drogen und Alkohol.
4.Aufklärung des Kunden
Der Kunde ist von Angelika Gross über die spezifischen Gefahren, die mit der von ihr erbrachten Leistungen einhergehen, ausführlich informiert worden. Insbesondere wurde der Kunde auf folgende Gefahren hingewiesen:
a.Es kann beim Tätowieren, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt, zu Verletzungen kommen. Der Kunde wurde über die speziellen Gefahren und Risiken hinsichtlich des speziellen von ihm gewünschten Tattoos ausführlich informiert.
b.Nach der Verheilung der Tätowierung kann es in einzelnen, sehr seltenen Fällen zur Narbenbildung kommen.
c.Ein Tattoo benötigt eine gewisse Abheilzeit und besondere Pflege. Die Dauer der Abheilzeit ist von verschiedenen, auch individuellen Faktoren abhängig. Der Kunde ist hierüber informiert worden und hat hierzu insbesondere die vom Tätowierer überlassene Pflegeanleitung erhalten und diese vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und verstanden. Weiterhin wurde der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren ein Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers ist. Der Kunde ist mit diesem Eingriff ausdrücklich einverstanden!
5.Preise und Zahlungsbedingungen
a.Für die Sitzungen gelten die jeweiligen Angebotspreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung / Vertrags. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit (innerhalb 6 Monaten), soweit keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
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b.Der Kunde zahlt mit der Terminvergabe eine sofort fällige Anzahlung gemäß Vereinbarung. Die Anzahlung ist in bar oder per Überweisung zu leisten
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c.Der Geldbetrag sowie Anzahlung sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
d.Bei Beendigung des Termins (Sitzung) ist der Rest des vorab festgelegten Preises für diese Sitzung fällig. Die Vergütung ist in bar zu leisten.
6.Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde muss bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Sitzung den Sitzungstermin absagen oder verschieben. Wenn der Kunde den Sitzungstermin bis spätestens 3 Tage vor Beginn absagt, bekommt er die komplette Anzahlung zurück oder sie wird auf einen Ersatztermin angerechnet. Wird diese Frist jedoch nicht eingehalten, und der Kunde sagt weniger als 3 Tage vor Beginn oder gar nicht ab, hat Donna Tinta das Recht, diese Anzahlung zur Minderung des Verdienstausfalles einzubehalten.
Kommt kein Folgetermin zustande oder entscheidet sich der Kunde im Nachhinein gegen die Tätowierung, sind Angelika Gross die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten (i.d.R. Entwurfskosten) zu erstatten.
7.Urheberrechte
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a.Angelika Gross überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Vorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber Angelika Gross, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt Angelika Gross von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
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b.Die Urheberrechte der von Angelika Gross entworfenen, kundenindividuellen Vorlagen liegen grundsätzlich und immer bei Angelika Gross. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Urheberrechte und Nutzungsrechte an den vom Tätowierer erstellten Entwürfen zu wahren, diese nicht zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben. Es ist dem Kunden untersagt, ohne das Einverständnis des Tätowierers diesen Entwurf von einem anderen Tätowierer tätowieren zu lassen oder weiter zu verkaufen. Ein Nutzungsrecht des Entwurfes, das beinhaltet, dass der Kunde das entworfene Motiv von einem anderen Tätowierer als von Angelika Gross tätowieren zu lassen, besteht also grundsätzlich nicht und muss im Einzelfall mit Angelika Gross abgestimmt werden.
Angelika Gross wird jede Verletzung des Urheberrechts zur Anzeige bringen.
8.Abnahme
Die Abnahme des Tattoos hat unmittelbar nach der Durchführung durch den Kunden zu erfolgen. Der Tätowierer dokumentiert das fertige Tattoo fotografisch.
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9.Gewährleistung
Mit dem Tätowieren geht grundsätzlich eine Körperverletzung einher. Es handelt es sich um einen operativen Eingriff in den menschlichen Organismus. Das Tätowieren ist das Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut oder Schleimhaut zu dekorativen Zwecken unter Zuhilfenahme spezieller Instrumente. Der Kunde stimmt dieser Körperverletzung ausdrücklich zu. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.
Da der Tätowierer nur die fachgerechte Anbringung gewährleistet, haftet er nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz. Der Tätowierer schließt jedoch die Haftung für jegliche falsche oder falsch verstandene Nachsorge des Tattoos aus. Genaue Pflegeinformationen werden dem Kunden zunächst vom Tätowierer mündlich erklärt und in Form einer schriftlichen Pflegeanleitung übergeben.
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10.Unwirksame Bestimmung
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch die jeweilige Regelung ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise, den von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen am Nächsten kommen.